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Was ist bei einem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu beachten?
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde endgültig entzogen oder versagt wurde oder Sie selbst auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben (z. B. wegen einer oder mehrerer Trunkenheitsfahrten im Straßenverkehr, Drogendelikten, diversen Straftaten wie Fahren ohne Fahrerlaubnis oder unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Erreichen bzw. Überschreiten von 8 Punkten, geistig/körperlichen Mängeln bzw. Erkrankungen, Delikten innerhalb der Probezeit), müssen Sie zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Falls eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt wurde, können Sie den Antrag frühestens 6 Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist stellen. Gleiches gilt auch im Falle einer Untersagung oder dem Verzicht auf das Recht zum Führen von fahrerlaubnisfreien (Kraft)Fahrzeugen (z. B. Fahrrad, Mofa).
Sie sollten beachten, dass die Neuerteilung der Fahrerlaubnis unter bestimmten Umständen von der Vorlage entsprechender Eignungsgutachten (z. B. ärztliches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten) sowie bei Delikten innerhalb der Probezeit von der Vorlage eines entsprechenden Aufbauseminares abhängig gemacht wird. Die Abwicklung wird durch die Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen der Antragsbearbeitung koordiniert.
Sollte es in Ihrem Fall erforderlich werden, dass Sie im Rahmen des Neuerteilungsverfahrens ein entsprechendes Eignungsgutachten bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen müssen, so sollten Sie bereits vor der Antragstellung geeignete Vorbereitungsmaßnahmen hierauf in Anspruch nehmen bzw. sich darüber in informieren (z. B. verkehrspsychologische Gespräche bei einer qualifizierten Vorbereitungsstelle, Abstinenznachweise mittels Urin- oder Haaranalysen insbesondere bei Alkohol-/Drogen-/Medikamentendelikten für einen Zeitraum von einem halben bis einem Jahr bei einer qualifizierten Begutachtungsstelle usw.). Vor allem die Zeit der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Sperrfrist sollte dafür genutzt werden. Weitere Informationen zu diesen Vorbereitungsmaßnahmen können Sie telefonisch bei der Fahrerlaubnisbehörde erfragen und auch entsprechendes Informationsmaterial erhalten. Wenn Sie entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, so sollte der Antrag auf Neuerteilung ca. 3 Monate vor Beendigung der Vorbereitungsmaßnahmen bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden, unabhängig davon, dass eine Antragstellung bereits frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich ist.
Folgende Unterlagen sind bei der persönlichen Antragstellung vorzulegen:
- gültiger Personalausweis ODER gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung im Original
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe im Original
bei den Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:
- eine aktuelle Sehtest-Bescheinigung (z. B. vom Optiker) im Original
bei den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
- ein augenärztliches Zeugnis/Gutachten über das Sehvermögen nach Anlage 6 FeV im Original
- ein ärztliches Gutachten (Nachweis über eine ärztliche Untersuchung) nach Anlage 5.1 FeV im Original
zusätzlich bei den Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE:
- ein Gutachten nach Anlage 5.2 FeV über einen Leistungstest von einem Arbeits- oder Betriebsmediziner bzw. einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung im Original (dieses Gutachten wird nach Antragstellung von der Fahrerlaubnisbehörde veranlasst)
Hinweis: Kurz vor der Antragstellung ist bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt ein Behördenführungszeugnis zu beantragen (dieses wird nach Ihrer Beantragung direkt an die hiesige Fahrerlaubnisbehörde gesandt).